Vorgehen im Krankheitsfall

Vorgehen im Krankheitsfall

06. September 2018 Donnerstag 07:38 Uhr

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

in unser HA-Heft hat sich ein Fehler eingeschlichen. Dort wird ein Attest nach drei Tagen Krankheit als Regel beschrieben. Richtig ist: Bei Erkrankung ist grundsätzlich erst dann ein Attest erforderlich, wenn begründete Zweifel bestehen, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird. In diesem Fall wird die Klassen- oder Jahrgangs-leitung ein solches Attest einfordern.

Wir danken den aufmerksamen Lesern für die Hinweise!

Die Schulleitung

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