Unterricht ab 26. Mai

Unterricht ab 26. Mai

15. Mai 2020 Freitag 18:53 Uhr
Corona ab 26. Mai

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wahrscheinlich erwarten Sie schon mit Spannnung neue Informationen zur Unterrichtsgestaltung in der nächsten Schulöffnungsphase ab dem 26. Mai. Nachdem wir in der letzten und in dieser Woche aufgrund der konkretisierten Vorgaben des Ministeriums den Unterricht für die Klassen 5 bis 9 und die Stufen EF und Q1 planen und mit den anstehenden Prüfungen abgleichen konnten (insbesondere die Raumfrage ist sehr komplex!), sind wir heute so weit, Ihnen die wesentlichen Informationen zukommen zu lassen.

Erfreulicherweise ist es uns gelungen, für alle Stufen mindestens zwei Unterrichtstage einzurichten. Diese variieren dabei von Klasse zu Klasse, aber es kommt immer eine ganze Klasse am selben Tag in den Unterricht und wird vor Ort auf zwei Räume aufgeteilt. Ein Nutzung eines Raumes durch verschiedene Lerngruppen ist nur in der Oberstufe erforderlich. Hier wird zwischen den Einheiten eine Desinfektion der Kontaktflächen vorgenommen.

1. Zur Organisation des Unterrichts:

a. Sekundarstufe I:

In einer Doppelstunde sind immer zwei Lehrkräfte eingetragen. Sie unterrichten im ersten Teil dieser Doppelstunde eine Hälfte der Klasse, im zweiten Teil die andere Hälfte. Die Klassenhälften bleiben ganztägig in dem ihnen zugeteilten Raum. Ein Unterrichtstag umfasst drei Doppelstunden. Unterricht bei der Klassenleitung und in den Hauptfächern wurde bevorzugt eingerichtet. Eine gleichmäßige Verteilung der Fächer ließ sich aufgrund der zahlreichen Einschränkungen, auch durch fehlende Lehrkäfte aus Risikogruppen, leider nicht erzielen. So kann es durchaus sein, dass eine Klasse drei Stunden in einem Fach hat, die Parallelklass keine. Fächer, in denen kein Unterricht erteilt wird, werden weiterhin durch die bekannten Methoden des Distanzlernens versorgt.

b.Sekundarstufe II:

Es gibt eine A- und eine B-Woche. Aus technischen Gründen fangen wir mit der B-Woche an. Der Unterricht findet folgendermaßen statt:

Q1: 1. – 3. Std.: Leistungskurs (A- und B-Woche)

anschließend: je zwei Grundkursschienen

Alle LK werden nach unserem Plan zwischen dem 27. Mai und den Sommerferien viermal drei Stunden Unterricht haben, alle GK zweimal zwei Stunden. Die Verteilung sehen Sie in den Stufenplänen. 

Bitte beachten Sie:

Am 25. und 26. Mai findet der Unterricht der Q1 noch nach dem aktuellen Plan statt.

Ab dem 28. Mai werden die zur Leistungsbewertung noch erforderlichen Klausuren geschrieben.

EF: An jedem Tag werden drei Kursschienen unterrichtet. Insgesamt wird jeder Kurs damit vom 26. Mai an zwei Doppelstunden haben. Die beiden (ziemlich großen) Kunstkurse von Herrn Finke werden weiterhin im Lernen auf Distanz betreut.

In der EF werden keine Klausuren mehr geschriebeN:

c. Sportunterricht findet in den kommenden Wochen nicht statt. Wir arbeiten derzeit allerdings an einem Sport-Angebot, das den Stufen an den unterrichtsfreien Tagen unterbreitet wird und Bewegungsangebote im Freien, die mit den Hygieneregeln übereinstimmen, ermöglicht. Informationen dazu erhalten Sie in derr kommenden Woche.

d. Am 21./22.5. (Christi Himmelfahrt+Freitag) und am 01./02.06. (Pfingstferien) findet kein Unterricht statt.

Einzige Ausnahme: schriftliche Abiturprüfungen am 22.5.  

Details zum Unterricht finden Sie in den beigefügten Klassenstundenplänen.

2.Notbetreuung:

Eine Lehrkraft wird weiterhin als Notbetreuung im SLZ zur Verfügung stehen. Für die anderen Schülerinnen und Schüler muss das Selbstlernzentrum leider noch geschlossen bleiben.

3. Leistungsbewertung und Versetzung:

In einer Dienstmail der Bezirksregierung wurden Anfang der Woche die Versetzungsbestimmungen noch einmal präzisiert. Es gilt nun Folgendes:

  • Übergang Klasse 6 zu 7: Alle Schüler/innen werden versetzt.

Die Schule kann eine Schulformwechselempfehlung aussprechen. Die Eltern entscheiden darüber.

  • Übergang Klasse 7 zu 8 und 8 zu 9: Alle Schüler/innen werden versetzt.

Auf Antrag und nach entsprechender Beratung durch die Schule kann das Schuljahr wiederolt werden.

  • Übergang Klasse 9 zu 10 und EF zu Q1:

Da in diesen Jahrgängen Berechtigungen bzw. Abschlüsse vergeben werden, gelten die „normalen“, notenbasierten Versetzungsbedingungen, entweder durch Bewertung des 2. Hlbjahres oder durch die Note des 1. Halbjahres. 

Auch das Latinum ist daher an die Mindestnote „ausreichend“ gebunden.

Für die Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung bzw. Abschluss am Ende der Klasse 9 bzw. EF gefährdet ist, gilt:

Den Schülerinnen und Schülern der Klassen 9 und 10 ist auf Wunsch im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten Gelegenheit zu zusätzlichen schriftlichen, mündlichen oder praktischen Leistungen mit dem Ziel der Notenverbesserung zu geben. Sie müssen entsprechend beraten werden.

Versetzung bzw. Abschluss können auch in mehreren Nachprüfungen erworben werden. Im Einzelfall beraten wir Sie natürlich ausführlich.

Die Wiederholung wird in allen Fällen nicht auf die Höchstverweildauer der Sek I bzw. Sek II angerechnet. Das gilt auch für freiwillige Wiederholungen.

 

4. Distanzunterricht:

Durch den Präsenzunterricht wird die Anzahl der Fächer, die auf das digitale Versenden von Aufgaben angewiesen sind, deutlich reduziert. Wir gehen davon aus, dass alle im Präsenzunterricht unterrichtenden Lehrkräfte ihre Aufgaben direkt an die Schüler/innen  geben. 

Für den Distanzunterricht möchten wir das gewohnte Verfahren (Mo und Do zentraler Versand durch die Klassenleitung) beibehalten. Die Fachlehrkräfte, die Videounterricht durchführen, sind aufgefordert worden, bei der Terminierung dieser Stunden auf den für die jeweilige Klasse festgelegten Präsenzunterricht zu achten.

 

Familien, die Sozialleistungen beziehen und nicht über entsprechende Hardware verfügen, berät die AWO Mittelrhein im Projekt „Schulcomputer für alle!" ab sofort darüber, wie ein Antrag auf Laptop, Drucker und Co. beim Jobcenter zu stellen ist.
Dazu wurde eine Infohotline eingerichtet: 0157 34988526 (montags 16 bis 18 Uhr, mittwochs 11 bis 13 Uhr) Anfragen können auch per Mail an schulcomputer@awo-mittelrhein.de übermittelt werden. Entsprechende Antragsvordrucke finden Sie im Anhang dieser Mail. Familien, die diese nicht selbst ausdrucken können, können diese auch telefonisch oder per Mail (s.o.) in Papierform anfordern. Hilfestellung zum Antragsverfahren bietet auch dieses Erklärvideo: https://youtu.be/rF35AiM7g8I

Ich hoffe, ich habe Ihnen alle Informationen klar und verständlich geben können. Für Rückfragen stehe ich ab Montag natürlich zu Ihrer Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Benedikt Waerder, OStD

Schulleiter

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